CEA-Broschüre zur Versicherungsteuer
In der auf den jüngsten Stand (April 2008) gebrachten englischsprachigen CEA-Broschüre betreffend die „Indirekte Besteuerung der Versicherungsverträge in Europa“ („Indirect Taxation on Insurance Contracts in Europe 2008“) finden sich die maßgeblichen Angaben zu den in den jeweiligen Staaten (einschließlich der nicht zu diesem Kreis von Staaten zählenden Schweiz) auf Versicherungsprämien zu zahlenden Steuern und sonstigen parafiskalischen Abgaben sowie Angaben zum Verfahren der Steuererklärung und zur Abführung der Steuern/parafiskalischen Abgaben.
Daneben finden sich Angaben darüber, ob in dem Mitgliedsstaat/Vertragsstaat für die Ausübung von Versicherungsgeschäft im Freien Dienstleistungsverkehr hinsichtlich der im Tätigkeitsland belegenen versicherten Risiken eine vorgreifliche Bestellung eines Steuerrepräsentanten gefordert wird.
Hierzu verweisen wir auf das Urteil des EuGH vom 05.07.2007 in dem Vertragsverletzungsverfahren C-522/04 „Kommission vs. Belgien“, in dem der EuGH die von Belgien von Versicherern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat/Vertragsstaat der EU bzw. des EWR vor Aufnahme von Versicherungsgeschäft in Belgien geforderte vorgreifliche Bestellung eines Steuervertreters als einen Verstoß gegen den EU-Vertrag erkannt hat. Vor diesem Hintergrund hat Belgien das in seinem nationalen Recht postulierte Erfordernis der Bestellung eines Steuervertreters abgeschafft.
Die Änderungen gegenüber der Vorjahresausgabe betreffend Österreich, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, die Niederlande, Polen und die Slowakei sind per blauem Fettdruck kenntlichgemacht. Redaktionelle Änderungen sind zudem bei den Angaben zu Deutschland und Portugal vorgenommen worden.
Die CEA-Broschüre finde Sie hier.




